(SGB V Pflegeversicherungsgesetz)
Nach ärztlicher Verordnung:
- Anlegen und wechseln von Wundverbänden, Medikamente stellen und verabreichen, Injektionen (s.c. und i.m.)
- Überwachen und wechseln von Infusionen, Dauerkatheterwechsel, Anlegen von Kompressionsverbänden u.a.